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Fahrerassistenzsysteme sorgen für Sicherheit – auch per gesetzlicher Anordnung, denn seit 2022 gelten strenge Regeln: Die EU schreibt die Ausstattung von Fahrzeugen mit bestimmten Fahrerassistenzsystemen gesetzlich vor. Mit dieser neuen Verordnung sollen die Verkehrssicherheit gesteigert und die Unfallzahlen reduziert werden. Welche Herausforderungen diese Änderung für Werkstätten bedeutet, lesen Sie in diesem Beitrag.
Mehr Sicherheit durch Fahrerassistenzsysteme
Die Integration von neun festgelegten Fahrerassistenzsystemen muss seit dem Jahr 2022 in allen neu typisierten Fahrzeugen und seit dem Jahr 2024 in allen neu zugelassenen Fahrzeugen erfolgen.
Diese neun Fahrerassistenzsysteme sind:
- Rückfahrassistent mit Kamera und Sensoren
- Notbremslicht
- Notbrems-Assistenzsystem
- Notfall-Spurhalteassistent
- Warnsystem bei Müdigkeitserkennung
- Warnsystem bei Ablenkungserkennung z.B. bei Smartphone-Nutzung
- Geschwindigkeitsassistent durch Verkehrszeichenerkennung
- Alkohol-Wegfahrsperre
- Datenerfassung bei Unfällen
Diese Anordnung gilt sowohl für PKWs, als auch für Busse und LKWs.
Zusätzliche Fahrerassistenzsysteme für Busse und LKWs:
Für Busse und LKWs gilt zusätzlich die Einbaupflicht eines Abbiegeassistenzsystems. Dieses System soll eine Direktsicht auf ungeschützte Verkehrsteilnehmer ermöglichen. Vorgesehen ist, dass die Funktion den toten Winkel verringert, sowie schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise Fußgänger erkennt und vor allem beim Abbiegen davor warnt. Diese Technologie stellt die Entwickler noch vor Herausforderungen, der Einbau ist ab dem Jahr 2025 vorgesehen.
Offene Fragen zum Thema Datenschutz
Zu den vorgeschriebenen Systemen zählt ebenfalls der Unfalldatenspeicher, wie die „Blackbox“ in Flugzeugen. Dieser erfasst vor, während und nach einem Unfall bestimmte Daten wie Fahrzeuggeschwindigkeit, Abbremsen und Position des Fahrzeugs auf der Straße. Dies erfolgt anonymisiert und kann bei Unfallforschungen hilfreich sein. Die Daten bleiben beim Fahrzeug gespeichert, werden nicht übermittelt und der Zugriff darauf wird stark beschränkt sein. Wer unter welchen Voraussetzungen Zugriff auf diese Daten bekommt ist noch ungeklärt.
Erhöhte Kosten für Fahrzeug-Besitzer
Mit der Einführung des Einsatzes der Fahrerassistenzsysteme ist auch ein Anstieg der Anschaffungskosten der Fahrzeuge verbunden. Beim Neuwagenkauf ist mit zusätzlichen mehreren hundert Euro zu rechnen. Besonders betroffen davon sind Kleinwägen und Fahrzeuge im unteren Preissegment, deren Käufer in der Regel sehr preisbewusst sind. Bei teureren Fahrzeugen und im Luxussegment wird die Erhöhung voraussichtlich nur leicht spürbar sein, da in diesen aktuell bereits ohnehin die meisten Assistenzsysteme verbaut sind. Sobald die Systeme in Serienproduktion gefertigt werden können, ist auf längerer Sicht mit einer Kostenreduktion zu rechnen.
Fahrerassistenzsysteme bringen Herausforderungen für Werkstätten
Die Voraussetzung für die Verlässlichkeit der Fahrerassistenzsysteme ist die korrekte Erfassung und Verarbeitung der Informationen und Daten.
Ist dies jedoch nicht der Fall, weil sie defekt oder nicht richtig eingestellt sind, kann es für den Fahrzeuglenker und andere Verkehrsteilnehmer gefährlich werden. Deshalb ist eine exakte Kalibrierung in der Werkstätte das Um und Auf für funktionierende Assistenzsysteme.
Nach zahlreichen Reparaturen an bestimmten Karosserieteilen oder dem Austausch der Windschutzscheibe ist die Ausführung einer Kalibrierung unerlässlich. Nur wenn die Systeme zuverlässig kalibriert sind, können sie zur Verkehrssicherheit beitragen. Besonders relevant ist dieses Thema für alle Werkstatteigentümer, da diese für die Kalibrierungsvorgänge in ihrer Werkstatt haften.
Weiterführende Informationen
Das allgemeine Thema Fahrerassistenzsysteme und deren Kalibrierung wird in diesem Beitrag behandelt. Zu den notwendigen Produkten einer Kalibrierung erfahren Sie in folgenden Artikeln mehr:
Bei weiterführenden Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Spezialisten jederzeit für einen unverbindlichen Beratungstermin zu Verfügung!