Undurchsichtig, undurchsichtiger, Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität. Die E-Mobilität stellt für Unternehmen eine große Chance in Richtung Nachhaltigkeit und Klimaneutralität, sowie Steuervorteilen und Förderungen dar. Jedoch kann man sich im Förder-Dschungel leicht verirren. Um Ihnen den Umstieg auf E-Mobilität zu erleichtern, haben wir uns der Herausforderung gestellt und die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.
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Der Antrag zur Förderung teilt sich in zwei Kategorien:
- Einreichung NACH Umsetzung
- Einreichung VOR Umsetzung
Bei den folgenden Informationen handelt es sich lediglich um einen Ausschnitt der möglichen Förderungen.
Einreichung NACH Umsetzung
Die Einreichung nach der Umsetzung kann erfolgen, sobald das Fahrzeug gekauft, übernommen und zugelassen ist bzw. die Ladeinfrastruktur installiert und in Betrieb genommen wurde. Voraussetzungen für die Förderung von E-Mobilität sind:
- Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern
- Keine Förderung von gebrauchten Fahrzeugen bzw. Ladestationen
- Geförderte Fahrzeuge und Ladeinfrastrukturen müssen vier Jahre im Betrieb gehalten werden
- Gewährung des E-Mobilitätsbonusanteils der Automobil- und Zweiradimporteure
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um einen Auszug der Voraussetzungskriterien handelt.
Die Antragsfrist geht solange das Budget vorhanden ist, längstens jedoch bis 31.03.2025
Folgende Förderangebote können beantragt werden:
Fahrzeuge – bis zu 10 Stück pro Antrag
- E-PKW (nur für soziale Einrichtungen, Fahrschulen und E-Carsharing sowie E-Taxis)
- E-Kleinbusse
- Leichte E-Nutzfahrzeuge
- E-Leichtfahrzeuge
- E-Zweiräder
Ladeinfrastruktureinrichtungen
- Öffentlich zugänglich
- Nicht öffentlich zugänglich
Öffentlich zugängliche Ladestationen werden mit einer höheren Förderung entlohnt als unternehmensinterne. Besitzen Sie einen DC-Ladepunkt (Gleichstrom) fällt Ihre Förderung aufgrund der höheren Anschaffungskosten ebenfalls höher aus als bei einem AC-Ladepunkt (Wechselstrom).
Wie erfolgt die Antragsstellung?
- Registrierung unter E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine 2024 – Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefonds (klimafonds.gv.at)
- Die Antragsstellung kann erst nach der Registrierung erfolgen. Die Antragsstellung wird ebenfalls online abgewickelt.
Mehr Informationen zur Einreichung nach Umsetzung finden Sie im Teil A des Leitfaden E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine: Leitfaden-EMob-Betriebe-2024.pdf
Einreichung VOR Umsetzung
Die Antragstellung muss in diesem Fall vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen, vor der Lieferung und vor Baubeginn erfolgen. Es gelten unter anderem folgende Voraussetzungen:
- Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern
- Vorliegen eines Mobilitäts- und/oder Verkehrskonzepts
- Keine Förderung von gebrauchten Fahrzeugen bzw. Ladestationen
- Es wird nur der Umwelteffekt berücksichtigt. Der durch die Umsetzung der Maßnahmen in Österreich erzielt wird
- Gebietskörperschaften müssen den Nachweis erbringen, dass 15% der Investitionskosten selbstgetragen werden
- Geförderte Fahrzeuge und Ladeinfrastrukturen müssen vier Jahre im Betrieb gehalten werden
- Gewährung des E-Mobilitätsbonusanteils der Automobil- und Zweiradimporteure
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um einen Auszug der Voraussetzungskriterien handelt.
Die Antragsfrist geht solange das Budget vorhanden ist, längstens jedoch bis 31.03.2025
Folgende Förderangebote können beantragt werden:
E-Zweiräder und E-Leichtfahrzeuge
- E-Leichtfahrzeuge
- E-Zweiräder
Schwere E-Nutzfahrzeuge und E-Busse
- Elektrisch betriebene Sonderfahrzeuge
- Schwere E-Nutzfahrzeuge
- E-Bus in drei Kategorien:
- Bis zu 39 zugelassene Personen inkl. Fahrer
- Mehr als 39 und bis zu 120 zugelassene Personen inkl. Fahrer
- Mehr als 120 zugelassene Personen inkl. Fahrer
Mit steigendem Anschaffungspreis der Fahrzeuge steigt auch die Höhe der Förderung.
Ladeinfrastruktureinrichtungen
Auch hier wird zwischen unternehmensinternen und öffentlich zugänglichen Ladestationen unterschieden. Öffentlichen sowie DC-Schnellladenpunkten kommt ein höherer Förderbetrag zu als unternehmensinternen oder AC-Normalladepunkten.
Wie erfolgt die Antragsstellung?
- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online unter E-Mobilitätsmanagement | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)
Mehr Informationen zur Einreichung nach Umsetzung finden Sie im Teil B des Leitfaden E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine unter: Leitfaden-EMob-Betriebe-2024.pdf
Regionale Förderungen
Neben den bundesstaatlichen Förderungen können noch weitere Förderungen auf Landes-, Gemeinde-, Stadt- oder Regionsebene beantragt werden. Diese können mit den Bundesförderungen kombiniert werden. Wie hoch diese genau ausfallen, gilt es im individuellen Zuständigkeitsbereich, bei den Landesförderungsstellen, zu erfragen. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Landesförderungen | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)
Steuerliche Anreize
Nicht nur Förderungen, sondern auch steuerliche Anreize sprechen für den Schritt in die E-Mobilität. Zum einen sind reine Elektrofahrzeuge sowohl von der NOVA als auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen. Aber auch bei der Umsatzsteuer als auch der Einkommensteuer ergeben sich Vorteile für Sie.
Mehr dazu finden Sie hier: Elektromobilität aus steuerlicher Sicht – WKO
Weitere Förderprogramme
Zusätzlich zu den bereits genannten Förderungen stellt das BMK noch weitere Programme zur Verfügung.
- Zero Emission Mobility
- Emissionsfreie Busse und Infrastruktur (EBIN)
- Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (ENIN)
- Ladeinfrastruktur in unterversorgten Gebieten (LADIN)
Fazit
Bei den Förderprogrammen für die E-Mobilität in Österreich handelt es sich um eine Vielzahl an verschiedensten Möglichkeiten. Manche Förderungen können kombiniert werden, andere nicht. Zur besseren Navigation durch den Förder-Dschungel bieten wir Ihnen Förderberatung und Unterstützung bei der Abwicklung durch unseren Kooperationspartner Fresh Mobility. Vereinbaren Sie hier einen unverbindlichen Beratungstermin.