Ein Wegweiser durch den Förder-Dschungel für E-Mobilität

Beitrag jetzt bewerten

Undurchsichtig, undurchsichtiger, Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität.  Die E-Mobilität stellt für Unternehmen eine große Chance in Richtung Nachhaltigkeit und Klimaneutralität, sowie Steuervorteilen und Förderungen dar. Jedoch kann man sich im Förder-Dschungel leicht verirren. Um Ihnen den Umstieg auf E-Mobilität zu erleichtern, haben wir uns der Herausforderung gestellt und die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.

Durchschnittliche Lesedauer: 6 minutes

Der Antrag zur Förderung teilt sich in zwei Kategorien:

  • Einreichung NACH Umsetzung
  • Einreichung VOR Umsetzung

Bei den folgenden Informationen handelt es sich lediglich um einen Ausschnitt der möglichen Förderungen.

Einreichung NACH Umsetzung

Die Einreichung nach der Umsetzung kann erfolgen, sobald das Fahrzeug gekauft, übernommen und zugelassen ist bzw. die Ladeinfrastruktur installiert und in Betrieb genommen wurde. Voraussetzungen für die Förderung von E-Mobilität sind:

  • Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern
  • Keine Förderung von gebrauchten Fahrzeugen bzw. Ladestationen
  • Geförderte Fahrzeuge und Ladeinfrastrukturen müssen vier Jahre im Betrieb gehalten werden
  • Gewährung des E-Mobilitätsbonusanteils der Automobil- und Zweiradimporteure

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um einen Auszug der Voraussetzungskriterien handelt.

Die Antragsfrist geht solange das Budget vorhanden ist, längstens jedoch bis 31.03.2025

Folgende Förderangebote können beantragt werden:

Fahrzeuge – bis zu 10 Stück pro Antrag

  • E-PKW (nur für soziale Einrichtungen, Fahrschulen und E-Carsharing sowie E-Taxis)
  • E-Kleinbusse
  • Leichte E-Nutzfahrzeuge
  • E-Leichtfahrzeuge
  • E-Zweiräder

Ladeinfrastruktureinrichtungen

  • Öffentlich zugänglich
  • Nicht öffentlich zugänglich

Öffentlich zugängliche Ladestationen werden mit einer höheren Förderung entlohnt als unternehmensinterne. Besitzen Sie einen DC-Ladepunkt (Gleichstrom) fällt Ihre Förderung aufgrund der höheren Anschaffungskosten ebenfalls höher aus als bei einem AC-Ladepunkt (Wechselstrom).

Wie erfolgt die Antragsstellung?

  1. Registrierung unter E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine 2024 – Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefonds (klimafonds.gv.at)
  2. Die Antragsstellung kann erst nach der Registrierung erfolgen. Die Antragsstellung wird ebenfalls online abgewickelt.

Mehr Informationen zur Einreichung nach Umsetzung finden Sie im Teil A des Leitfaden E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine: Leitfaden-EMob-Betriebe-2024.pdf

Einreichung VOR Umsetzung

Die Antragstellung muss in diesem Fall vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen, vor der Lieferung und vor Baubeginn erfolgen. Es gelten unter anderem folgende Voraussetzungen:

  • Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern
  • Vorliegen eines Mobilitäts- und/oder Verkehrskonzepts
  • Keine Förderung von gebrauchten Fahrzeugen bzw. Ladestationen
  • Es wird nur der Umwelteffekt berücksichtigt. Der durch die Umsetzung der Maßnahmen in Österreich erzielt wird
  • Gebietskörperschaften müssen den Nachweis erbringen, dass 15% der Investitionskosten selbstgetragen werden
  • Geförderte Fahrzeuge und Ladeinfrastrukturen müssen vier Jahre im Betrieb gehalten werden
  • Gewährung des E-Mobilitätsbonusanteils der Automobil- und Zweiradimporteure

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um einen Auszug der Voraussetzungskriterien handelt.

Die Antragsfrist geht solange das Budget vorhanden ist, längstens jedoch bis 31.03.2025

Folgende Förderangebote können beantragt werden:

E-Zweiräder und E-Leichtfahrzeuge

  • E-Leichtfahrzeuge
  • E-Zweiräder

Schwere E-Nutzfahrzeuge und E-Busse

  • Elektrisch betriebene Sonderfahrzeuge
  • Schwere E-Nutzfahrzeuge
  • E-Bus in drei Kategorien:
    • Bis zu 39 zugelassene Personen inkl. Fahrer
    • Mehr als 39 und bis zu 120 zugelassene Personen inkl. Fahrer
    • Mehr als 120 zugelassene Personen inkl. Fahrer

Mit steigendem Anschaffungspreis der Fahrzeuge steigt auch die Höhe der Förderung.

Ladeinfrastruktureinrichtungen

Auch hier wird zwischen unternehmensinternen und öffentlich zugänglichen Ladestationen unterschieden. Öffentlichen sowie DC-Schnellladenpunkten kommt ein höherer Förderbetrag zu als unternehmensinternen oder AC-Normalladepunkten.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Mehr Informationen zur Einreichung nach Umsetzung finden Sie im Teil B des Leitfaden E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine unter: Leitfaden-EMob-Betriebe-2024.pdf

Regionale Förderungen

Neben den bundesstaatlichen Förderungen können noch weitere Förderungen auf Landes-, Gemeinde-, Stadt- oder Regionsebene beantragt werden.  Diese können mit den Bundesförderungen kombiniert werden. Wie hoch diese genau ausfallen, gilt es im individuellen Zuständigkeitsbereich, bei den Landesförderungsstellen, zu erfragen. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Landesförderungen | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)

Steuerliche Anreize

Nicht nur Förderungen, sondern auch steuerliche Anreize sprechen für den Schritt in die E-Mobilität. Zum einen sind reine Elektrofahrzeuge sowohl von der NOVA als auch von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen. Aber auch bei der Umsatzsteuer als auch der Einkommensteuer ergeben sich Vorteile für Sie.

Mehr dazu finden Sie hier: Elektromobilität aus steuerlicher Sicht – WKO

Weitere Förderprogramme

Zusätzlich zu den bereits genannten Förderungen stellt das BMK noch weitere Programme zur Verfügung.

  • Zero Emission Mobility
  • Emissionsfreie Busse und Infrastruktur (EBIN)
  • Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (ENIN)
  • Ladeinfrastruktur in unterversorgten Gebieten (LADIN)

Fazit

Bei den Förderprogrammen für die E-Mobilität in Österreich handelt es sich um eine Vielzahl an verschiedensten Möglichkeiten. Manche Förderungen können kombiniert werden, andere nicht. Zur besseren Navigation durch den Förder-Dschungel bieten wir Ihnen Förderberatung und Unterstützung bei der Abwicklung durch unseren Kooperationspartner Fresh Mobility. Vereinbaren Sie hier einen unverbindlichen Beratungstermin.

Was Sie auch interessieren könnte – rund um das Thema E-Mobilität

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert